Osteopathie

Die Osteopathie folgt dem Hauptprinzip, dass sich Leben durch Bewegung definiert. 

Ist die Bewegung eingeschränkt, kann dies zu körperlichen Beschwerden führen. 

Diese zeigen sich im Körper häufig an Stellen der Kompensation und nicht dort, wo die eigentliche Ursache liegt. Dies ist unter anderem durch die Verbindung des gesamten Körpers durch das Fasziensystem zu begründen. Faszien entsprechen Bindegewebe. Sie sind hauchdünne elastische Strukturen und umhüllen jeden Muskel, jedes Organ, jeden Nerv, jedes Gefäß, einfach alles in unserem Körper. Somit stellt das große Netzwerk der Faszien eine Verbindung aller Körpersysteme miteinander dar. 
Der Osteopath arbeitet ausschließlich mit seinen Händen und sucht dabei gezielt nach Bewegungseinschränkungen, sog. Dysfunktionen. Solche Dysfunktionen können sich einmal im Bewegungsapparat (Parietales System), aber auch an inneren Organen (Viszerales System) oder auch am Schädel (Kraniosakrales System) zum Ausdruck bringen.

In der Osteopathie harmonieren diese drei Systeme wie ein Zahnradsystem miteinander.

Das Ziel der osteopathischen Behandlung liegt folglich nicht in der reinen Bekämpfung von Symptomen, sondern darin, den gesamten Körper wieder ins Gleichgewicht zu bringen und seine Selbstheilungskräfte zu stimulieren.

Meine Aufgabe als Osteopathin ist es, die Signale Ihres Gewebes zu verstehen, zu deuten und für Sie zu „übersetzen“, um gemeinsam den Körper zu unterstützen.


Bezahlung & Erstattung


Heilpraktikerleistungen und die Osteopathie sind bei gesetzlich Versicherten grundsätzlich eine Selbstzahlerleistung, wird aber von den meisten Kassen mittlerweile im gewissen Rahmen bezuschusst. Das heißt, Sie bekommen nach der Behandlung eine Rechnung von mir, begleichen diese im Anschluss bar oder per Überweisung und können im Nachhinein die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die jeweilige Bezuschussung variiert je nach Ihrem Vertrag mit der privaten Krankenkasse/gesetzlichen Krankenkasse. Ergänzend zu einer gesetzlichen Krankenversicherung kann eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die Behandlungen des Heilpraktikers einschließt. Sollte eine solche Versicherung bestehen, kann der Versicherte die Rechnung bei der Zusatzversicherung einreichen. Je nach Tarif erstattet diese die Rechnung ganz oder zumindest teilweise. Andernfalls kann die Rechnung ev. als Sonderausgabe bei der Steuererklärung eingereicht werden.
Hierzu berät Sie Ihr Steuerberater. Die Rechnungsstellung
 erfolgt analog des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bzw. analog der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).


Da ich als Heilpraktikerin im Primärkontakt arbeite und eine Diagnose stellen darf,
benötige ich kein Rezept von Ihrem Hausarzt. Unabhängig davon kann es trotzdem sein, dass Ihre Krankenkasse die Vorlage einer „Empfehlung für Osteopathie“ verlangt, damit sie die Behandlung finanziell bezuschusst. Dies betrifft jedoch lediglich die nachträgliche Erstattung und hat mit meiner Behandlung nichts zu tun. Bitte erfragen Sie auch dies individuell bei Ihrer Krankenkasse.

Vorraussetzungen wie die Zugehörigkeit in einem osteopathischen Verband oder der Heilpraktiker Status werden von mir erfüllt.


Unter folgendem Link können Sie vorab einsehen, ob und in welcher Höhe Ihre Krankenkasse die Osteopathie bezuschusst.

https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen